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  E10 Kraftstoff
 
 
  Ethanol-Kraftstoffe sind Ottokraftstoffe mit unterschiedlichen Anteilen an Ethanol. Die 
  Gemische werden nach dem Anteil von Ethanol im Benzin bezeichnet, z. B. E85 mit 85 % 
  Ethanol oder das in Deutschland kontrovers diskutierte E10 mit 10 % Ethanol oder E5 mit 5 % 
  Ethanol. Benzin mit nur geringen Ethanol-Beimischungen wird gewöhnlich unverändert als 
  Benzin bezeichnet.
 
 
  Nach der Europäischen Norm EN 228 ist eine Beimischung von Bioethanol zu herkömmlichem 
  Benzin von bis zu 5 % zulässig (E5). Normale Benzinmotoren können ohne Modifikation mit E5 
  betrieben werden.
 
 
  In Deutschland sind Anforderungen und Prüfverfahren für Ethanol-Kraftstoff in der DIN-Norm 
  DIN 51625 genormt.
 
 
  Reines Ethanol weist unabhängig von seiner Herstellung immer die gleichen Eigenschaften auf. 
  Es gibt keinen chemischen Unterschied zwischen fossilem Ethanol oder Bioethanol aus 
  pflanzlicher Rohstoffquelle. Physikalisch weist Bioethanol einen wesentlich höheren Anteil an 
  dem radioaktiven Kohlenstoffisotop 14C auf. Weltweit gesehen hat heutzutage fossiler Alkohol 
  (beispielsweise durch Hydratisierung von aus Kokereigas stammendem Ethen hergestellt) keine 
  Bedeutung; von der produzierten Menge biologisch erzeugten Ethanols werden etwa 35 % als 
  Neutralalkohol für Getränke und Lebensmittel sowie für weitere technische Zwecke erzeugt und 
  etwa 65 % zur Nutzung als Kraftstoff. In Deutschland ist das Verhältnis etwa 50:50.
 
 
  Das nur für Kraftstoffzwecke als Zusatzstoff von Benzin in unterschiedlichen 
  Mischungskonzentrationen biologisch hergestellte Ethanol wird heutzutage verkürzt als 
  Bioethanol bezeichnet, es ist im Kontext der energetischen Nutzung von nachwachsenden 
  Rohstoffen bedeutend. Bioethanol für die Beimischung zu Benzin wird mit Vergällungsstoffen 
  versetzt wie Benzin, ETBE oder Methanol. Gängige Vergällungsmittel wie sie etwa bei Spiritus 
  oder Alkohol für kosmetische Zwecke beigemischt werden, beispielsweise MEK 
  (Methylethylketon), dürfen in Kraftstoffen nach EN 228 nicht verwendet werden. Während 
  Bioethanol bisher nur aus Zucker und somit vor allem aus Zuckerrohr sowie stärkehaltigem 
  Getreide gewonnen wurde, wird für neuere Technologien vor allem auf Biomassenutzung 
  zellulosehaltiger Rohstoffe wie Chinaschilf, Rutenhirse und Holz zugegriffen; das Ergebnis ist das 
  Cellulose-Ethanol.
 
 
  Eine Liste ob Ihr Fahrzeug E10 tanken darf finden Sie hier
  
 
   
  