Unsere Offnungszeiten
Montags- Freitags
von 7:00 bis 19:00 Uhr
Samstags
von 8:00 bis14:00 Uhr
EMail
mail@autopark-ingelheim.de
Abschlepp-Service
außerhalb unserer
Geschäftszeiten:
Service - Tel. Nr.
06725 - 963156
Tel: 06132-78390
Fax: 06132-783940
Wir suchen ständig Gebrauchtwagen und Transporter aller Marken!
Abschlepp-Service
außerhalb unserer
Geschäftszeiten:
Service - Tel. Nr.
06725 - 963156
E10 Kraftstoff
Ethanol-Kraftstoffe sind Ottokraftstoffe mit unterschiedlichen Anteilen an Ethanol. Die
Gemische werden nach dem Anteil von Ethanol im Benzin bezeichnet, z. B. E85 mit 85 %
Ethanol oder das in Deutschland kontrovers diskutierte E10 mit 10 % Ethanol oder E5 mit 5 %
Ethanol. Benzin mit nur geringen Ethanol-Beimischungen wird gewöhnlich unverändert als
Benzin bezeichnet.
Nach der Europäischen Norm EN 228 ist eine Beimischung von Bioethanol zu herkömmlichem
Benzin von bis zu 5 % zulässig (E5). Normale Benzinmotoren können ohne Modifikation mit E5
betrieben werden.
In Deutschland sind Anforderungen und Prüfverfahren für Ethanol-Kraftstoff in der DIN-Norm
DIN 51625 genormt.
Reines Ethanol weist unabhängig von seiner Herstellung immer die gleichen Eigenschaften auf.
Es gibt keinen chemischen Unterschied zwischen fossilem Ethanol oder Bioethanol aus
pflanzlicher Rohstoffquelle. Physikalisch weist Bioethanol einen wesentlich höheren Anteil an
dem radioaktiven Kohlenstoffisotop 14C auf. Weltweit gesehen hat heutzutage fossiler Alkohol
(beispielsweise durch Hydratisierung von aus Kokereigas stammendem Ethen hergestellt) keine
Bedeutung; von der produzierten Menge biologisch erzeugten Ethanols werden etwa 35 % als
Neutralalkohol für Getränke und Lebensmittel sowie für weitere technische Zwecke erzeugt und
etwa 65 % zur Nutzung als Kraftstoff. In Deutschland ist das Verhältnis etwa 50:50.
Das nur für Kraftstoffzwecke als Zusatzstoff von Benzin in unterschiedlichen
Mischungskonzentrationen biologisch hergestellte Ethanol wird heutzutage verkürzt als
Bioethanol bezeichnet, es ist im Kontext der energetischen Nutzung von nachwachsenden
Rohstoffen bedeutend. Bioethanol für die Beimischung zu Benzin wird mit Vergällungsstoffen
versetzt wie Benzin, ETBE oder Methanol. Gängige Vergällungsmittel wie sie etwa bei Spiritus
oder Alkohol für kosmetische Zwecke beigemischt werden, beispielsweise MEK
(Methylethylketon), dürfen in Kraftstoffen nach EN 228 nicht verwendet werden. Während
Bioethanol bisher nur aus Zucker und somit vor allem aus Zuckerrohr sowie stärkehaltigem
Getreide gewonnen wurde, wird für neuere Technologien vor allem auf Biomassenutzung
zellulosehaltiger Rohstoffe wie Chinaschilf, Rutenhirse und Holz zugegriffen; das Ergebnis ist das
Cellulose-Ethanol.
Eine Liste ob Ihr Fahrzeug E10 tanken darf finden Sie hier